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   BFH, 07.03.2018 - XI R 13/16   

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https://dejure.org/2018,22457
BFH, 07.03.2018 - XI R 13/16 (https://dejure.org/2018,22457)
BFH, Entscheidung vom 07.03.2018 - XI R 13/16 (https://dejure.org/2018,22457)
BFH, Entscheidung vom 07. März 2018 - XI R 13/16 (https://dejure.org/2018,22457)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 1 Abs. 1a des Umsatzsteuergesetzes (UStG), § ... 1 Abs. 1a UStG, § 2 Abs. 1 UStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 11 Abs. 3 Satz 1 FGO, § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG, § 118 FGO, § 174 Abs. 5 Satz 2 der Abgabenordnung, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Divergenzanfrage an einen anderen Senat des Bundesfinanzhofs

  • rewis.io

    Divergenzanfrage bei nicht feststehendem Sachverhalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 11 Abs. 3 Satz 1; UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2
    Voraussetzungen einer Divergenzanfrage an einen anderen Senat des Bundesfinanzhofs

  • datenbank.nwb.de

    Divergenzanfrage bei nicht feststehendem Sachverhalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 1 Abs 1a, UStG § 2 Abs 1
    Geschäftsveräußerung im Ganzen, Unternehmer, Durchgangserwerb

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.11.2015 - V R 66/14

    Grundstücksübertragung als Geschäftsveräußerung - Anforderungen an die

    Auszug aus BFH, 07.03.2018 - XI R 13/16
    Soweit der V. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) in seinem Urteil vom 25. November 2015 V R 66/14 (BFHE 251, 526, BFH/NV 2016, 497) die Ansicht vertrete, die für die Geschäftsveräußerung notwendige Fortführung der Unternehmenstätigkeit müsse bei einer mehrfachen Übertragung nur dem Grunde nach, nicht aber auch höchstpersönlich beim jeweiligen Erwerber vorliegen, sei dies nicht überzeugend.
  • BFH, 17.02.2011 - V R 30/10

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Lieferung im "Umsatzsteuer-Karussell" -

    Auszug aus BFH, 07.03.2018 - XI R 13/16
    Erst wenn feststeht, dass keine Organschaft vorliegt, käme eine Divergenzanfrage an den V. Senat in Betracht (vgl. BFH-Urteil vom 17. Februar 2011 V R 30/10, BFHE 233, 341, BStBl II 2011, 769, zur Zurückverweisung wegen Sachverhaltsaufklärung, bevor ein Vorlagebeschluss an den Gerichtshof der Europäischen Union ergeht).
  • BFH, 15.01.1987 - V R 3/77

    Bloßes Erwerben und Halten von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften nicht

    Auszug aus BFH, 07.03.2018 - XI R 13/16
    Damit würde er aber vom Urteil des V. Senats des BFH vom 15. Januar 1987 V R 3/77 (BFHE 149, 272, BStBl II 1987, 512) abweichen, wonach der Erwerb eines Einzelunternehmens zu dem Zweck, es unmittelbar in eine Personengesellschaft einzubringen, keine unternehmerische Betätigung begründet.
  • FG Düsseldorf, 02.10.2015 - 5 K 363/12

    Gänzliche Unterwerfung des vom Steuerschuldner als nichtsteuerbare

    Auszug aus BFH, 07.03.2018 - XI R 13/16
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 2. Oktober 2015 5 K 363/12 U aufgehoben.
  • BFH, 17.01.1990 - II R 97/85

    Bestimmung der Unbilligkeit i. S. des § 33 Abs. 1 Satz 2 GrStG nach den

    Auszug aus BFH, 07.03.2018 - XI R 13/16
    aa) Die Frage, ob eine Organschaft i.S. von § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG gegeben ist oder nicht, ist eine im Revisionsverfahren überprüfbare Rechtsfrage, die die Feststellung bestimmter Tatsachen i.S. von § 118 FGO Abs. 2 voraussetzt (vgl. BFH-Urteil vom 17. Januar 1990 II R 97/85, BFHE 159, 354, BStBl II 1990, 448, unter II.2. zur körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 118 FGO Rz 173 f.; Werth in Gosch, FGO § 118 Rz 56).
  • FG München, 02.02.2023 - 14 K 2328/20

    Anwendbarkeit der Grundsätze der Kettenübertragung bei Betriebsfortführung durch

    Ob die Einbringung wesentlicher Betriebsgrundlagen in eine Personengesellschaft insofern dem Erfordernis einer unternehmerischen Tätigkeit genügt (vgl. dazu BFH-Urteile vom 7. März 2018 - XI R 13/16, BFH/NV 2018, 952, Rn. 15, und vom 18. September 2019 - XI R 33/18, BFHE 266, 448, BStBl II 2021, 243, Rn. 22), ist somit hier nicht relevant.

    Darauf deutet auch hin, dass der BFH im Urteil vom 7. März 2018 (XI R 13/16, BFH/NV 2018, 952, Rn. 15) erwogen hat, eine Geschäftsveräußerung im Ganzen an eine Erwerberin anzunehmen, deren unternehmerische Tätigkeit jedenfalls nicht der Tätigkeit des Veräußerers und auch nicht des fortführenden Unternehmens ähnlich gewesen wäre.

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